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Der Einfluss des Eklektischen Bundes auf die deutsche Freimaurerei

2. Erste Hälfte des 19. Jahrhunderts

Genereller historischer Hintergrund: Der Anfang des 19.Jh. ist geprägt durch seine Kriege und großen territorialen Ver­änderungen durch Napoleon und den Wiener Kongress. Die Geistes­bewe­gung der Romantik wird vom Kräftespiel zwi­schen Reaktion und Vormärz abgelöst.

Genereller freimaurerischer Hintergrund: Obwohl es bereits Einigungsbestrebungen unter den Großlogen gab, herrschte große Zerstrittenheit, hauptsächlich wegen Sprengelrechtsver­letzungen, aber auch schon unter­schwellig wegen des „Christlichen Prinzips“. Die Logen hatten großen Zulauf, obwohl 1819 die Reaktion (Metternich) die Karlsbader Beschlüsse gegen die Geheimgesell­schaften gefasst hatte und von 1821-31 vier päpstliche Bannbullen gegen die Frei­maurerei geschleudert wurden.

Frankfurter historischer Hintergrund: Durch die napoleonischen Umwälzungen hatte die Freie Stadt Frankfurt 1806 ihre Selbständigkeit verloren. Als Kernstück „Großherzogtum Frankfurt“ im Rheinbund war sie unter die Regentschaft des Fürstprimas Carl von Dahlberg gekommen, der aber als Bruder die Weiterarbeit der Logen duldete. Nach der Befreiung Deutschlands von der französischen Fremdherrschaft 1813/14 bekam Frankfurt 1816 ihre Rechte als Freie Stadt erneu­ert, um sie durch ihre Einverleibung in das Königreich Preußen 1866 wieder zu verlieren.

Die Zeit um die Jahrhundertwende war sowohl für die Frankfurter Große Provincial- und Directo­rial­loge, wie auch für die Loge zur Einigkeit fatal. Der Eklektische Bund hatte durch die politischen Ereignisse in Folge der französischen Revolution fast alle Mitgliedslogen verloren, und die Große Loge hatte 1793 für neun Jahre ihre Arbeit ein­gestellt. Die Loge zur Einigkeit hatte wegen der Kriegswirren sowie Frank­furts französischer Besetzung auch nur sporadisch gear­beitet, und unzu­frie­dene Brüder hat­ten deshalb 1801 die Loge „Sokrates zur Stand­­haftig­keit“ gegründet.

Das war schon schlimm, aber es wurde noch schlimmer, als sich im Zuge der Emanzipation der Frankfurter Juden die Loge „L‘ Aurore naissante“ mit einem französischem Militär­lo­gen-Patent 1808 gegrün­­det hatte, deren Mit­glie­der mehrheitlich „Israeli­ten“5 waren. Nun mussten sich die Brü­der auch noch der Juden­frage stellen – was aber ganz im tiefen reli­giö­sen Empfinden und reli­gi­ons­­ge­schicht­lichen Denken geschah und nicht im späteren ras­sisch-bio­logischen Denksche­ma des Natio­nal­­sozia­lis­mus.6

Bei beiden Logen, Zur Einigkeit und Sokrates zur Stand­­haftig­keit, stieß diese Gründung auf strikte Ablehnung und die Große Loge sprach gegen die neue Loge ein absolutes, die christlichen Brüder ein­schlie­ßendes, Besuchsverbot aus. Die Bedrohung „ihrer“ Freimaurerei, die die Brüder beider Logen emp­funden haben müssen, brachte aber die vormals verfeindeten Logen zusammen; die Loge Sokra­tes bekam Aufnahme in den Eklektischen Bund und die Große Loge wurde paritätisch besetzt. Wichtigstes Ergebnis des überraschenden Freundschaftspaktes war die gemein­same Änderung der ursprüng­lich de­isti­schen Rituale ins christliche, mit einer Frage an den Aufzu­neh­men­den, die Nichtchristen von der Aufnahme ausschloss.

Aus heutiger freimaurerischer Sicht ist das recht unverständlich, ist es doch im genauen Gegen­satz zu den „Alten Pflichten“, auf deren Basis sich das Eklektische System ausdrücklich gegründet, und die das Logen­le­ben bisher so gut geregelt hatten.

Es folgten jedoch noch vierzig Jahre heftigster Auseinandersetzungen um das so genannte „Christ­liche Prin­zip“, die für die gesamte deutsche Freimaurerei von ganz entscheidender Bedeu­tung wurden, da sie der heutigen humanitären Freimaurerei ihre prägenden Grundzüge gaben. Man kann dieses Ringen der Brüder um das Christliche Prinzip also nicht wichtig genug nehmen; vor allem darf man diese durch den Zeitgeist des Vormärz unterstützte Entwick­lung in Frankfurt nicht vergleichen mit der Erteilung von Besuchserlaubnissen und Logen- bzw. Groß­lo­gen­be­schlüs­sen über die Aufnahme einzelner, meist völlig assimilierter Juden, anderen­orts.

Nach Ende des französischen Einflusses musste sich die mit einem franz. Patent installierte Loge L´Aurore naissante um eine andere Konstitution bemühen. Durch einen ihrer christ­lichen Gründer bekam sie ein Patent vom Landgrafen Carl von Hessen-Kassel, General-Groß­mei­ster des Rekti­fi­zier­ten Ritus, einem Nachfolgesystem der Strikten Observanz. Dass dies aber zur Spaltung führen würde, hätte klar sein müssen, denn selbstverständlich konnten sich die jüdischen Brüder nicht mit den dabei gemachten Auflagen (z.B. mussten Stuhlmeister und Redner christlich sein) einver­standen erklären. So schieden die christlichen Mitglieder nach ent­sprechen­den Auseinan­der­set­zungen aus und gründeten 1816 die Schotten-Loge „Carl zum aufgehenden Licht“. Die übri­gen Brüder wand­ten sich nach England und erhielten 1817 vom Großmeister der inzwischen Vereinig­ten Großloge von England ein Patent als Loge „Zur auf­ge­hen­den Morgen­­­röthe“ – trotz deren Ver­tra­g mit der Frankfurter Großen Provincial- und Directorialloge.7

Diese nahm nun die Fehdehandschuhe auf, denn auf der einen Seite hatte man in der Gründung der Carl’­schen Loge eine Spren­gelrechts­verletzung gesehen und ihr die Anerkennung verwei­gert, und auf der ande­ren Seite begann man sich mit der Vereinigten Großloge von England zu strei­ten, weil man in der Gründung der Morgen­röthe eine Vertragsverletzung sah, sie deshalb nicht akzep­tieren konnte, und außerdem glaubte, darüber Beschwerde führen zu müssen, dass die Mit­glieder Israeliten seien. Selbst hatte man aber bereits mit der Ritualänderung 1811 die Ver­trags­grundlage verlas­sen und nun durch die erlassenen Besuchs­verbo­te gegen die beiden Logen, sowie der gemachten Auf­­lage an alle Tochter­logen, nur Christen als Besu­cher zuzulassen, den Vertragsbruch verschlimmert.

1823 erreichten die Strei­tigkeiten ihren Höhepunkt, als die Logen Sokrates und Einig­keit ein pole­mi­sches, landes­weites Rund­schreiben gegen „die Einmischung des Judentums in die Freimau­re­rei“ ver­schickten, weil die Morgen­röthe, nicht nur durch landes­­weite Rund­schrei­ben mit großem Enga­gement den Kampf um Anerken­nung­ ihrer Loge aufge­nommen, sondern sich auch für das generelle Besuchsrecht jüdischer Brüder in Logen außerhalb Frank­furts einge­setzt hatte. Dabei war sie nicht erfolglos geblieben, denn sie war von der englischen Großloge ganz bewusst und bei­spielhaft unterstützt worden8, so dass es zur erneuten Trennung der Frankfurter Großloge von der englischen Mutter-Groß­loge und zur Selbst­ernennung der „Großen Mut­ter­loge des Eklek­ti­schen Freimaurer­bundes von Frank­furt am Main“ als unab­hängige Groß­loge kam.

In den folgenden 25 Jahren entbrannte der eigentlich entscheidende Kampf ums Christliche Prin­zip, denn er wurde von den Brüdern unter sich ausgetragen, ohne dass sie sich darin von den Logen- und Groß­logen­­füh­rungen bevormunden ließen, sondern im Gegenteil diese letztlich von ihren Einstellungen überzeugten.

Dem Zeitgeist entsprechend fühlte sich ein Teil der Brüder in den erzkonservativ-christ­lichen Logen-Führungen (s.o. Rundschreiben) nicht repräsentiert. Annäherungsversuche und unerlaubte Besuche bei der jüdischen, aber auch bei der christlichen Loge begannen, so dass nach Logen­führungswechseln bei Einig­keit und Sokrates die Große Mutterloge Anfang 1830 gegen diese Logen Klage führte, wegen der Aufnahme brüder­li­chen Verkehrs mit den beiden anderen Logen Carl und Morgenröthe. Die Besuche häuften sich und 1833 beschloss die Mor­gen­röthe, einge­führ­ten Brü­dern anderer Logen den Zutritt zu erlauben, was prompt zur noch­maligen Spal­tung und zur Gründung einer „fundamenta­lis­tisch-jüdi­schen“ Loge „Zum Frank­fur­ter Adler“ führte.

So kam es im christlichen Lager zu Ver­hand­lungen, zuerst über die offizielle Aner­ken­nung, und später gleich über den Beitritt der Loge Carl zum Eklektischen Bund. Die Ver­hand­lungen gestalte­ten sich jedoch äußerst schwierig (z.B. deckten 1834 die Ver­hand­lungs­geg­ner in der Großloge, Großmeister eingeschlossen), langwierig (der Tod des Landgrafen Carl 1836 wurde abgewartet) und kompliziert durch ausgehandelte Sonderrechte für die Loge Carl (z.B. ein eigenes Ritual mit stär­kerer Betonung des Christlichen und die Beibehaltung ihrer Schotten-Hoch­grade).

Gleichzeitig hatte sich jedoch eine neue Groß­logen­führung dem Anliegen des anderen Teils der Frankfurter Brü­der angenommen. Ganz gegen­teilig war diese unter Großmeister Georg Kloß auf eine viel stär­kere Verdeutlichung des Humanitäts­prinzips und der Abwen­­dung von Hoch­graden aus und hatte, mit den Bundeslogen nicht abge­stimmt, Prinzip-Erläu­te­rungen veröffent­licht, dass der Bund für alle monotheistischen Religionen offen sei.9

Das führte zu landesweit verbreiteten Auseinander­set­zungen in aus­drücklicher Ableh­nung von Toleranz zwischen Großmeister Kloß10 und der Loge Carl11, auf Grund deren diese Loge 1844 aus dem Eklektischen Bund ent­lassen wurde. Da dies wiederum ohne Einbeziehung der Bundes­logen gesche­hen war, traten nach starken Protesten verschiedener Logen zwei aus dem Bund aus und grün­­deten (1846) mit der Loge Carl die Darm­städter “Große Frei­maurerloge Zur Eintracht”.

In gänzlich anderem Stil hatte dann die Großloge 1845 einen Entwurf zur Reorganisation des Eklek­ti­schen Bundes zur dreijährigen prüfenden Annahme an die Bundeslogen verteilt, der die zukünf­tige Wirksamkeit des Bundes wieder auf seine Ursprünge zurückbringen sollte, d.h., auf die Grundlage der Alten Pflichten. Dabei sollten die Rituale zurück geändert werden, insbesondere die Frage nach der christlichen Religion des Aufzunehmenden, und man wollte die Bear­beitung höhe­rer Grade nicht mehr zulassen.

Als die Annahme der Reorganisations-Akte 1848 einstimmig erfolgte, stand der Anerken­nung der Morgen­röthe als gerechte und vollkommene Loge im selben Jahr nichts mehr im Wege.

Aber bereits 1846 hatte die Loge Carl auf einmal beschlossen, jüdische Brüder zu ihren Tem­pel­arbeiten zuzu­lassen, worauf sich eine „fundamentalistisch-christliche“ Loge „Carl zum Lin­den­­berg“ abspalte­te, die beim Eintrachtbund verblieb, während Carl 1850 in den Eklekti­schen Bund zurück­kehrte. Später waren dann sogar alle sechs Frankfurter Logen im Bund vereinigt und der Ein­tracht­bund hatte die eklektischen Rituale angenommen.

Zusammenfassung der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts

Für die freimaurerische Entwicklung im Vormärz kommen in Frankfurt einmalige Umstände zum Tragen. In der von Obrigkeit recht unbeeinflussten Freimaurerei einer freien Reichsstadt wirkte eine Großloge, die in ihrer durch die englischen ‚Moderns‘ geprägten Aus­rich­tung für Anders­­­gläu­bige hätte offen sein müssen. Als aber eine ganze Loge von großteils Juden die Arbeit aufnahm, empfanden dies die Brüder in ihrem religiösen Verständnis als Bedro­hung ihrer Frei­maurerei und reagierten genau gegensätzlich. Als dann noch eine Loge eines christlichen Systems zu arbeiten begann, mussten sich die Brüder aller drei Richtungen der Frage ihres frei­maurerischen Verständ­nisses stellen.

Das vierzigjährige, die Bruderschaft zerreißende Ringen der Brüder um das Christ­­­liche Prinzip in einer sich dramatisch verändernden Gesellschaft brachte einerseits die Rückgewinnung der ursprünglich vorgegebenen freimaurerischen Grundwerte, und anderseits erzwangen die Durch­setzungskämpfe ihrer Überzeugungen bei den Logen – vor allem aber bei der Großloge – ein unüb­liches Demokratieverständnis. Beides bewirkte eine neue Ausrichtung des Eklektischen Bun­des; und bei der Bruderschaft hatte sich eine ganz feste Überzeugung von der Richtig­keit der ‚huma­nitären‘ Art der Freimaurerei herausgebildet, weil sie so hart durch den an der Basis ausge­tra­genen Bruderzwist erkämpft war.

Diese Erkenntnisse geben Anlass zu einer zweiten Aussage:

Die deutsche humanitäre Freimaurerei hat durch den Eklektischen Bund ihre prägenden Grundzüge erhalten, weil es die Brüder waren, die zuerst um ihre freimaurerische Einstellung gerungen und diese dann in Logen und Großloge durchgesetzt hatten.


5 Damals übliche Bezeichnung für Juden, vom biblischen ‚Kinder Israels‘.

6 Karl Demeter in „Die Frankfur­ter Loge Zur Einigkeit 1742-1966, 3. Kapitel: Inneres Leben, Seite 101“.

Weitere Literatur zum gesellschaftspolitischen Kontext, insbesondere zu Judentum und Freimaurerei: Paul Arnsberg: „Die Geschichte der Frankfurter Juden seit der französischen Revolu­tion, Kapitel II / 6 und V / 2“.

7 Allgemeines Handbuch (Encyklopädie) der Freimaurerei von Lenning (1900). 1. Band unter „DEUTSCHLAND “ ab Seite 192: Nach dem Vertrag mit England konnte diese Grossloge ohne Billigung ihrer Provinzialloge keine Loge in dem ange­wiesenen Bezirk errichten, wohin­gegen diese verpflichtet war, keine Neuerungen einzuführen, wodurch die Alten Pflichten abgeändert oder gar umgestossen würden. Beiderseits war der Vertrag verletzt worden. Die englische Grossloge hatte ohne weiteres der Loge L‘ Aurore naissante (Zur aufgehenden Morgenröte), als diese nicht mehr unter dem Grossorient von Frankreich zu arbeiten für rätlich hielt und mit dem neuen Freibrief des Landgrafen Karl nicht fortarbeiten konnte, 1817 eine Stiftungsurkunde gegeben und kümmerte sich um die Einsprüche von F. nicht, so wenig es die Provinzialloge für einen Vertragsbruch gehalten hatte, durch Verordnungen und Verträge der Verbindung einen streng christ­lichen Charakter aufzudrücken, womit sie den englischen Gesetzen geradezu widersprach. Jahrelange Unterhandlungen führten nicht zu einer Ausgleichung, die Provinzialloge erklärte sich vielmehr 1823 für unabhängig und nahm den Namen „Grosse Loge des Eklek­tischen Frei­maurerbundes“ an.

Daselbst unter Frankfurt a.M., III. Logen, 4) Zur aufgehenden Morgenröte, Seite 305: Wahrscheinlich ist es, dass die engli­sche Grossloge davon unterrichtet worden war, dass die Provinzialloge in Abweichung von den Alten Pflichten den soge­nannten christlichen Standpunkt eingenommen hatte und jüdische Brüder nicht einmal als Besuchende zuliess, während man früher (1790) den israelitischen MvSt. der Toleranzloge in Berlin zugelassen, auch zum grössten Teil aus Nichtchristen bestehenden Mitgliedern der neuerrichteten Loge in Mainz (1803) den Zutritt gestattet hatte; denn die Worte des der Loge Zur aufgehenden Morgenröte von England gegebenen Stiftungs­briefs: »Indem wir uns mit unterwürfiger Hingebung vor dem grossen Baumeister des Weltalls beugen, fest auf sein Wort vertrauen und den Vorschriften des gött­lichen Gesetzes gehorchen, schliessen wir niemand wegen seiner Religion oder wegen seiner Weise, Gott zu verehren, diese mag auch sein, von welcher Art sie will, von unserm Orden aus», lassen ziemlich sicher darauf schliessen.

Geschichte der Loge Zur aufgehenden Morgenröthe, III. Abschnitt, Kapitel X, Seite 53: Die englische Großloge ihrerseits hielt sich aber zur Einhaltung des § 3 nicht verpflichtet, da nach ihrer Anschauung die Provinzialloge einseitig den Vertrag gebrochen habe, indem sie in Abweichung von den alten Pflichten den sogenannten christlichen Standpunkt im Jahre 1811 in ihrem neuen Rituale festgelegt habe. Wahrscheinlich ist es, dass die englische Grossloge davon unterrichtet worden war, dass die Provinzialloge in Abweichung von den Alten Pflichten den sogenannten christlichen Standpunkt eingenom­men hatte und jüdische Brüder nicht einmal als Besuchende zuliess, wäh­rend man früher (1790) den israelitischen MvSt. der Toleranzloge in Berlin zugelassen, auch zum grössten Teil aus Nichtchristen bestehenden Mitgliedern der neu errichteten Loge in Mainz (1803) den Zutritt gestattet hatte; denn die Worte des der Loge Zur aufgehen­den Morgenröte von England gegebenen Stiftungsbriefs: »Indem wir uns mit unterwürfiger Hingebung vor dem grossen Baumeister des Weltalls beugen, fest auf sein Wort vertrauen und den Vorschriften des göttlichen Gesetzes gehorchen, schliessen wir niemand wegen seiner Religion oder wegen seiner Weise, Gott zu verehren, diese mag auch sein, von welcher Art sie will, von unserm Orden aus«, las­sen ziemlich sicher darauf schliessen.

8 Internationales Freim. Lexikon von Lennhoff, Posner, Binder unter ‚Juden‘, Seite 443: Der Londoner Repräsentant der Loge, Kaufmann Anton Wolf, sprach in einer Audienz dem Herzog den Dank seiner Frankfurter Brr. aus und berichtete als des Herzogs wörtliche Äuße­rung: »Ich will nicht allein in Frankfurt, sondern in ganz Deutschland Epoche mit dieser Kon­stitution machen, denn ich bemerke, daß man dort mit der Aufklärung zurückgeht, statt Fortschritte zu machen. Ich frage nicht danach, ob diese Konstitution den anderen Logen sehr behagt … Was die Großloge von England, als die erste aller Mutterlogen, anerkennt, dessen brauchen sich andere Logen wahrhaft nicht zu schämen!«

9 Allgemeines Handbuch (Encyklopädie) der Freimaurerei von Lenning (1900),1.Band: Frankfurt a.M., II. Eklektischer Bund, Seite 302: Nach dieser »Erläuterung« ist »der wesentliche Zweck des Eklektischen Bundes in vollkommener Über­einstimmung mit demjenigen, der in den Alten Pflichten (v.J. 1723) angegeben wurde«. »Der Maurer muss ein Bekenner und Verehrer des alleinigen Gottes sein, weil dieses Religionsbekenntnis das einzige ist, in dem alle Menschen überein­stimmen können. Allein der Maurer soll deswegen in dem Glau­bensbekenntnis nicht beschränkt werden, dem er im kirch­lichen Leben angehört und zugethan ist. Jedem soll vielmehr seine besondere Meinung und Glaubensansicht überlassen bleiben, damit sein Gewissen durch die Teilnahme am Bunde nicht bedrängt werde. Darum hat der Eklektische Bund auch kein religiöses Dogma, kein objektives Religionssystem zu seinem Zweck erkoren und gestattet nicht die Handhabung eines solchen systematischen Strebens in den ihm verbundenen Logen.«

10 Internationales Freim. Lexikon von Lennhoff, Posner, Binder unter ‚Juden‘, Seite 443: Die G.-L. von Hannover stellte sich auf den Boden der unbedingten Toleranz und hatte deswegen nach 1866 bei der Übernahme in die altpreußischen Groß­logen Schwierigkeiten. Noch vor 1848 wurden J. auch in der Großloge von Sachsen zugelassen, ebenso in der Großloge von Bayreuth. Zu schweren Auseinander­setzun­gen kam es in Frankfurt. 1844 siegte hier das Humanitätsprinzip in seiner reinen Form. In »ausführlichen Erläuterungen« an die Logen wurde vorgeschrieben: „Der Maurer muß Bekenner und Verehrer des alleinigen Gottes sein, weil dieses Religionsbekenntnis das einzige ist, in dem alle Menschen übereinstim­men können. Jedem Maurer soll seine besondere Meinung und Glaubensansicht überlassen blei­ben.“ Zu dieser Sinnes­änderung trug in hervorragender Weise der »Praeceptor Latomorum Germaniae«, Kloß (s. d.) bei, seit 1836 Großmeister des Eklektischen Bundes. Seine Schrift »Über die Unstatthaftigkeit des Versuchs, ein positives Christentum in die Freimau­re­rei hineinzuziehen«, die scharf die Grenze zwischen dem christlichen und dem Humanitätsstandpunkt zog, erregte nach­haltiges Aufsehen. Mehrere der Aufnahme von J. abholde Logen traten aus und gründeten die Großloge »Zur Eintracht« in Darmstadt (1846), die sich dann bis 1870 zum christlichen Prinzip bekannte. 1854 gestattete die Großloge »Royal York«, genannt »Zur Freundschaft«, den Besuch jüdi­scher Brr., 1872 auch deren Aufnahme in die Johannisgrade. Auch die Darmstädter Großloge ließ seit 1873 J. zu. Ein 1899 in der Groß­loge »Royal York« gestellter Antrag auf Wiedereinführung des christlichen Prinzips wurde mit 67 gegen zwei Stimmen abgelehnt. Kaiser Friedrich III., auf den das vielzitierte Wort zurückgeht, »der Judenhaß ist die Schmach des Jahrhunderts«, hatte bereits als Prinz Gele­genheit, in den Konflikt ein­zugreifen. Als er sich 1857 mit der englischen Prinzessin Victoria verlobte, wurde in den englischen Freimau­rerlogen bekannt, daß jüdische Brr. mit Ausweispapieren der englischen Großloge nicht einmal als Besucher zu den meisten preußischen Freimaurerlogen zugelassen würden. Die englische Großloge erhob Widerspruch, drohte mit Abbruch der brüderlichen Beziehungen – vergebens. Als nun Prinz Friedrich Wilhelm bei seinem Brautbesuch in London auch einer Sitzung der Großen Loge von England beiwoh­nen wollte, empfing ihn der Großmeister im Logenhaus mit allen einem Fürsten gebührenden Ehren, bedeutete ihm aber, daß die Teil­nahme an den Sitzungen englischer Logen den preußischen Brr. so lange untersagt bleibe, bis diese die englischen Brr. israelitischen Glaubens als gleichberechtigt aufnehmen wür­den! Der Prinz versprach, er werde nach der Rückkehr in die Heimat für die Aufhebung jenes veralteten Großlogenbe­schlusses wirken.

11 Allgemeines Handbuch (Encyklopädie) der Freimaurerei von Lenning (1900),1.Band: Frankfurt a.M., II. Eklektischer Bund, Seite 302: … wäre es doch vielleicht besser gewesen, wenn man die Annahme der Loge Carl mit ihrem altschotti­schen Direktorium weniger beeilt hätte, da viele Mitglieder mit Zähigkeit an den Ansichten festhielten, die sie bei Bearbei­tung höherer Grade mit streng christlichen Anschauungen eingesogen hatten, während die Grossloge nun einer freiern, den Alten Pflichten angemessnern Ansicht huldigte, den Besuch von Nicht­christen zuliess und durch ihren Grossmeister die Unstatthaftigkeit des Versuchs darthat, ein positives Christentum in die Logen hineinzu­ziehen. Aus diesen Gegensät­zen entwickelte sich bald ein lebhafter Kampf, der einen ansehnlichen Band von Streitschriften veranlasste und an dem sich auch andre Bundeslogen beteiligten. Er führte schliesslich zu der Entlassung der kaum beigetretnen Loge Carl aus dem Eklektischen Bund (2. Juli 1844), ‑ ein einseitiger Beschluss, dessen Gesetzmässigkeit von einzelnen Logen ange­fochten wurde und der jedenfalls nicht reiflich genug erwogen war. Die Logen in Darmstadt und Mainz reichten nach ein­gelegter Verwahrung gegen diesen Schritt ihre Entlassung ein. Die Hauptursache bei diesen war indessen in ihrer Auffas­sung der Maurerei als einer christlichen Anstalt zu suchen, während die Grossloge eifrig bemüht war, den Eklektischen Bund auf die Grundsätze zurückzuführen, welche die alten engli­schen Konstitutionenbücher von jeher als Bundesprinzip ausgesprochen haben.

12 Internationales Freimaurer Lexikon, Lennhoff, Posner u. Binder von 2003, „Deutschland“, 5. Der 1.Weltkrieg und seine Fol­gen.